Lärmbelästigung durch Baustellenradio – Was ist erlaubt?Ein Arbeitstag auf der Baustelle ist hart und anstrengend genug. Da kann die richtige musikalische Unterstützung motivieren und beflügeln, ganz egal ob die Baustelle privater oder beruflicher Natur ist. Anliegende Anwohner fühlen sich allerdings nicht selten gestört und beschweren sich. Generell ist Verständnis hier das Schlüsselwort. Die anliegenden Nachbarn sollten ebenso das Verständnis für den positiven Einfluss von Musik bei der Arbeit aufbringen können, wie die Handwerker dafür, dass die Anwohner sich in ihrem zu Hause nach Ruhe sehnen.

Wenn diese Kooperationsbereitschaft auf beiden Seiten vorhanden ist, lässt sich über alles reden. Dennoch ist Lärmbelästigung der Hauptgrund für langwierige Nachbarschaftsstreitigkeiten, die sich vermeiden lassen. Oftmals ließe sich das Problem schon mit weniger basslastiger Musik beheben, da sich jedoch sicher kein Arbeiter die Art seiner Musik vorschreiben lassen möchte, hier ein paar generelle Vorgaben. Einen direkten Vergleich der besten Akku Kettensägen findest du in meinem Baustellenradio Test

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Wann ist dein Baustellenradio zu laut?

Grundsätzlich wird eine Lärmbelästigung immer danach beurteilt, ob sie sich vermeiden lässt oder nicht. So ist der meist noch höhere Lärmpegel von Baumaschinen zwar mindestens genauso störend, kann aber leider nicht vermieden und somit auch nicht verboten werden. Da sich absolut jedes Radio über ein Bedienfeld leiser regulieren lässt, wird dies als eindeutig zumutbarer eingestuft, als das Aushalten der akustischen Belastung seitens der anliegenden Anwohner eingestuft. Anders als die Meisten vermuten gibt es nicht nur zu bestimmten Uhrzeiten Vorgaben zur erlaubten Lautstärke. Auch außerhalb solcher Regelungen gibt es klar definierte Grenzen. So sollte kein Anwohner dazu gezwungen sein, deine Musik mithören zu müssen. Außerhalb von Ruhezeiten (sofern diese in deinem Bundesland bestehen), gilt der Lautstärkepegel eines gewöhnlichen Gesprächs zweier Personen als Obergrenze. Auch wenn die Arbeit mit schwerem Gerät auf der Baustelle für eine weitaus höhere Beschallung sorgt, bedeutet dies längst nicht, dass die Lautstärke der Musik dem angepasst werden darf. Innerhalb angegebener Ruhezeiten, ist der Geräuschpegel einer flüsternden Person der Maßstab. Einige Streitigkeiten lassen sich schon vermeiden, indem man den Bass an seinem Baustellenradio ein wenig verringert.

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Gesetzgebung

Aus gesetzlicher Sicht gilt für die Lautstärke innerhalb der geltenden Ruhezeiten, ein Richtwert von 35 dB der einer durchschnittlichen geflüsterten Unterhaltung von zwei Personen entspricht. Außerhalb dieser Zeiten liegt der Richtwert bei 50 dB. Dies ist der durchschnittliche Lautstärkepegel eines normalen Gesprächs zweier Personen. Wie oben erwähnt, richtet sich das Verbot jedoch immer nach der Vermeidbarkeit des Lärms. Generell empfiehlt es sich in solchen Streitfällen aufeinander zu zugehen und diese in beiderseitigem Einverständnis zu klären. Andernfalls kann ein Unterlassungsanspruch gem. § 1004 BGB entstehen, wenn eine Beschwerde über dich eingeht.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Ruhezeiten der verschiedenen Bundesländer

In ganz Deutschland gilt der Sonntag als Feiertag. Eine Ruhestörung ist somit bundesweit strafbar. Andere Regelungen können sich von einem Bundesland zum Anderen unterscheiden. So kommt es beispielsweise, dass die Nachtruhe in Bayern erst ab 23 Uhr gilt und in Nordrhein Westfalen oder auch Berlin interessanterweise keine Mittagsruhe besteht. Die Richtwerte von 35 dB innerhalb von Ruhezeiten und 50 dB außerhalb der Ruhezeiten gelten dennoch deutschlandweit.

 

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